Der Besitz einer Immobilie berechtigt dich nicht automatisch zu einer Aufenthaltsgenehmigung, aber als EU-/EWR-Bürger darfst du dich bis zu drei Monate in Norwegen aufhalten. Möchtest du dort dauerhaft leben? Dann musst du dich bei den örtlichen Behörden anmelden und nachweisen, dass du über ausreichende Mittel oder eine Beschäftigung verfügst. Erfahre mehr darüber, wie lange du dich in Norwegen aufhalten darfst.